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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Felix Unholz AG – Zürichstrasse 114, 8123 Ebmatingen

Stand: 01.01.2025

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote der Felix Unholz AG. Sie finden auch auf zukünftige Geschäftsbeziehungen Anwendung, selbst wenn nicht ausdrücklich erneut auf sie hingewiesen wird.

Mit der Entgegennahme von Waren, Anlagen oder Leistungen gelten diese Bedingungen als akzeptiert.

Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Bestellers gelten nur, wenn die Felix Unholz AG diesen ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.

Schadenersatzansprüche aufgrund von Lieferverzug werden ausgeschlossen.

2. Angebote und Vertragsabschluss

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande.

Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die Felix Unholz AG.

Sollte eine Lieferung aufgrund höherer Gewalt, Schwierigkeiten bei der Materialbeschaffung, Fehlern von Zulieferern oder anderer, von uns nicht beeinflussbarer Umstände unmöglich sein, sind wir berechtigt, den Vertrag entschädigungslos aufzulösen.

Art. 191 OR wird wegbedungen.

3. Preise

Alle Preise verstehen sich netto in Schweizer Franken, ohne Verpackung und ohne Abzüge.

Nebenkosten wie Transport, Versicherung, Bewilligungen, Steuern, Abgaben und Gebühren gehen zulasten des Bestellers.

Preisangaben in Preislisten oder Katalogen können jederzeit ohne Vorankündigung angepasst werden.

Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Mehrwertsteuer.

Zusätzliche Lieferungen oder Leistungen werden gesondert berechnet.

4. Zahlungsbedingungen

Rechnungen sind innert 20 Tagen netto ab Rechnungsstellung fällig.

Abzüge oder Zurückbehaltungen von Zahlungen aufgrund von Beanstandungen oder nicht anerkannten Gegenforderungen sind unzulässig.

Zahlungen sind auch dann geschuldet, wenn nur unwesentliche Teile fehlen oder Nachbesserungsarbeiten notwendig sind, die den Gebrauch des Werks nicht wesentlich beeinträchtigen.

5. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferten Waren und Leistungen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Felix Unholz AG.

Der Besteller erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Felix Unholz AG den Eigentumsvorbehalt einseitig im zuständigen Register eintragen lassen kann.

6. Prüfung und Mängelrüge

Der Besteller ist verpflichtet, das gelieferte Werk innerhalb von 10 Tagen zu prüfen und allfällige Mängel unverzüglich schriftlich zu melden.

Unterbleibt die Mängelanzeige, gilt die Lieferung als genehmigt.

Bei festgestellten Mängeln ist der Felix Unholz AG Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben.

Weitere Ansprüche, insbesondere auf Minderung, Wandelung, Rücktritt oder Schadenersatz (einschliesslich Mangelfolgeschäden), sind ausgeschlossen.

7. Garantie

Die Garantiefrist beträgt 12 Monate ab Ablieferung.

Die Garantie deckt ausschliesslich Material- und Fabrikationsfehler ab.

Von der Garantie ausgeschlossen sind:

  • indirekte Schäden und Mangelfolgeschäden
  • Verschleissteile
  • Schäden durch unsachgemässe Handhabung, nicht bestimmungsgemässen Einsatz oder eigenmächtige Änderungen/Reparaturen durch den Besteller oder Dritte

Garantiearbeiten erfolgen gemäss den jeweiligen Lieferbedingungen und beschränken sich in der Regel auf die Ersatzteile. Arbeits- und Transportkosten trägt der Käufer.

Eigenmächtige Reparaturversuche führen zum Erlöschen des Garantieanspruchs.

8. Haftung

Die Felix Unholz AG übernimmt keine Haftung für Schäden oder Folgeschäden, die bei Installationsarbeiten (z. B. durch Bohren, Fräsen, Schlitzen) am Werk oder an angrenzenden Objekten entstehen.

Die Bauherrenhaftpflichtversicherung liegt in der Verantwortung des Auftraggebers.

9. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Gerichtsstand ist der Sitz der Felix Unholz AG, 8123 Ebmatingen.

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.